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Energiekostenzuschuss: Voranmeldung startet am 07.11.2022
Alle Ausführungen und die hier enthaltenen Informationen gelten vorbehaltlich der finalen Genehmigung der Richtlinie.
Weitere Details folgen sobald wie möglich.
WIEN/OTS/BMAW (Auszug):
"Die Bundesregierung unterstützt energieintensive Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss. Die gesetzliche Grundlage für die Fördermaßnahme wurde im Oktober beschlossen. Die Förderrichtlinien liegen derzeit bei der EU-Kommission zur sogenannten Notifikation. Diese Genehmigung durch die EU-Kommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. Das Ziel des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums ist eine rasche Abwicklung des Energiekostenzuschusses sicherzustellen, daher startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bereits am Montag, 7. November.
Ab Montag, 07.11.2022 bis 21.11.2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen."
Info-Paket zum Energiekostenzuschuss
Presseaussendung des BMAW zum Start der Voranmeldung des Energiekostenzuschuss
Internetseite zum Energiekostenzuschuss
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